Berufsbild Bestattungsfachkraft


Bestattungsfachkraft
 
Berufstyp:  Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:  Duale Berufsausbildung, geregelt nach Be­ rufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerks­ordnung (HwO)
Ausbildungsdauer:  3 Jahre
Lernorte:  Betrieb und Berufsschule
 
Was macht man in diesem Beruf?
Bestattungsfachkräfte betreuen bei einem Todesfall die Hinterbliebenen, beraten sie und klären
mit ih­nen die Details der Bestattung ab. Mit Kollegen und Kolleginnen koordinieren sie den Bestattungsauf­ trag.
Sie überführen den Verstorbenen an den Bestattungsort und versorgen ihn hygienisch
und kos­metisch. Zudem richten sie den Sarg oder die Urne her, legen das Grab auf dem Friedhof an und ge­stalten die Trauerfeierlichkeiten.
Sie beraten aber auch über Bestattungsvorsorgeverträge und schließen diese mit den Kunden ab.
Da­neben nehmen personalwirtschaftliche und kaufmännisch­verwaltende Tätigkeiten wie Kostenermitt­lung oder die Abrechnung mit Krankenkassen,
Versicherungsgesellschaften und Kunden einen breiten Raum ein.

Wo arbeitet man?
Bestattungsfachkräfte arbeiten hauptsächlich
• in Bestattungsinstituten
• bei Überführungsunternehmen
• auf Friedhöfen
• in Krematorien
Sie arbeiten in Geschäfts­ oder in Büroräumen, in der Werkstatt, in Aufbahrungshallen oder im Krema­torium. 
Bei grabtechnischen Arbeiten und bei Trauerfeiern halten sie sich zudem im Freien auf.
 
Worauf kommt es an?
• Der Umgang mit dem Thema Tod erfordert psychische Stabilität
   Kommunikationsfähig­keit und Einfühlungsvermögen sind z.B. bei der Beratung der Hinterbliebenen 
   über ver­schiedene Bestattungsarten wichtig.
• Kenntnisse inDeutsch sind für die kaufmännisch­verwaltende Tätigkeiten wichtig.
  Gute Ma­thematikkenntnisse sind vor allem für das Abrechnen von Bestattungsverträgen notwendig.
  Da Bestattungsfachkräfte bei der Herstellung von Särgen und Urnen u.a. holz­ und metallver­
  arbeitende Tätigkeiten ausführen, sind Kenntnisse im Bereich Werken und Technik hilfreich.
 
Was verdient man in der Ausbildung?
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
• 1. Ausbildungsjahr: € 350 (Bestattungsgewerbe), € 753 (öffentlicher Dienst)
• 2. Ausbildungsjahr: € 390 (Bestattungsgewerbe), € 803 (öffentlicher Dienst)
• 3. Ausbildungsjahr: € 450 (Bestattungsgewerbe), € 849 (öffentlicher Dienst)



Aus- und Fortbildung im Bestattungsgewerbe

Die Ausbildung stellt sich zur Zeit wie folgt dar:
Schaubild Ausbildung/Fortbildung
Die Qualifikation zum/zur Bestattermeister/in setzt die Kenntnisse der Bestattungsfachkraft oder des Geprüften Bestatters voraus.
Die Spezialisierung zum/zur Thanatopraktiker/in bedingt die Qualifikation als Bestattungsfachkraft, Geprüfter Bestatter und/oder als Bestattermeister/in.
Die Ausweitung und die Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte, die Abstimmung der Ausbildungsinhalte beim „Geprüften Bestatter“ und dem „Bestattermeister“
sowie die Ausbildungs- gestaltung für die „Bestattungsfachkraft“ bedingen eine bundeseinheitliche Ausbildung und Prüfungsvorbereitung.
Seit 2001 hat der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes die Planung, Organisation und Durchführung der bundeseinheitlichen Ausbildung übernommen.
Eine bundesweit einheitliche Ausbildung nach den anerkannten Standards der Ausbildung im Handwerk gewährleistet ein einheitliches Berufsbild
und eine hohe Qualität der Ausbildung. Die Ausbildungsinhalte sind in den einzelnen Ausbildungsgängen definiert und aufeinander abgestimmt.
Seit 2005 finden die Aus- und Fortbildungslehrgänge überwiegend im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt (Unterfranken) statt.
Diese Einrichtung erlaubt eine umfassende Unterweisung in allen Aus- und Fortbildungsbereichen.

Dies und vieles mehr finden Sie unter: www.Bestatter.de